Bürgerverein Köln-Volkhoven-Weiler e.V.____________________________ gegründet 1955 __________________________
Vereinssatzung
§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Köln-Volkhoven-Weiler e.V. gegr.1955 2. Der Verein hat seinen Sitz in 50765 Köln Volkhoven-Weiler und ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln unter der Nr. VR 4877 eingetragen. 3. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 1. Der Bürgerverein ist ein politisch und konfessionell unabhängiger Verein der BürgerInnen von Volkhoven-Weiler sowie dort ansässiger juristischer Personen bzw. Personen, die sich den Belangen dieses Stadtteiles verbunden fühlen. 2. Zweck des Vereins ist die Förderung des Gemeinwohls der Bürgerschaft, insbesondere die Interessen der BürgerInnen von Volkhoven-Weiler in kommunaler und kultureller Hinsicht zu vertreten. 3. Entwicklung von Ideen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, des Zusammenlebens sowie die Durchsetzung dieser Ideen gegenüber der Stadtverwaltung. 4. Bemühungen zur Erhaltung des Brauchtums, der Kultur, der Geschichtsforschung und die Förderung der Familien-/Kinder-/Jugend-/Senioren-/und Vereinsinteressen. 5. Der Verein ist nicht wirtschaftlich und gemeinnützig im Sinne des Abschnittes „ Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung „ und strebt keinen Gewinn an. Etwaige Überschüsse werden – der Satzung entsprechend – ausschließlich zum Allgemeinwohl verwendet.
§3 Erwerb der Mitgliedschaft 1. Mitglied dieses Vereins kann jede unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Person sein, die ortsansässig ist oder sich in besonderer Weise mit Volkhoven-Weiler verbunden fühlt. 2. Juristische Personen, Handelsgesellschaften und nicht rechtsfähige Vereine können Mitglied werden, wenn sie ihre Tätigkeit in dem Stadtteil ausüben oder ihre Verwaltung von dort aus geführt wird und durch sie eine Förderung der Vereinsziele zu erwarten ist. 3. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit schriftlichem Einverständnis einer/eines Erziehungsberechtigten. 4. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist eine an den Vorstand des Vereins zu richtende Beitrittserklärung erforderlich. Der Vorstand entscheidet und bestätigt die Aufnahme schriftlich. 5. Die Mitglieder verpflichten sich im Rahmen der Tätigkeiten für den Verein der politischen und konfessionellen Neutralität.
§4 Beendigung der Mitgliedschaft
1.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Wegzug, Austritt, oder Ausschließung.
Die Ausschließung ist nur zulässig, wenn das Mitglied mit der Zahlung der
Beiträge für ein Kalenderjahr im Rückstand ist oder schuldhaft in grober
Weise die Interessen des Vereins verletzt. 2. Der Austritt kann jederzeit zum Ende des Kalenderjahres schriftlich erfolgen 3. Ein Mitglied hat nach Beendigung der Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vermögen des Vereins. Der Verein hat jedoch der/dem Ausscheidenden auf Verlangen die Gegenstände zurückzugeben, die ihm von dieser/diesem zur Benutzung übergeben wurden.
§5 Mitgliedsbeitrag 1. Zur Deckung der Kosten hat jedes Mitglied jährlich einen Beitrag zu entrichten. Die Beitragshöhe wird jeweils von der Mitgliederversammlung für das nächste Kalenderjahr festgelegt. 2. Zur weiteren Unterstützung des Vereins kann jedes Mitglied auch einen höheren Mitgliedsbeitrag leisten. 3. Ehrenmitglieder sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Beitragszahlung befreit.
§6 Mitgliederversammlung
- auf Beschluss des Vorstandes - auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder.
- die Wahl des Vorstandes, - die Entlastung des Vorstandes und des Kassenwartes/der Kassenwartin, - die Wahl der KassenprüferInnen, - die Auflösung des Vereins.
§7 Vorstand
§8 Auflösung des Bürgervereins Köln-Volkhoven-Weiler
§9 Gerichtsstand
Diese Satzung wurde beschlossen am 02.12.2008 und ersetzt die Satzung vom 21.11.2002
Köln, 02.12.08
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